§ 60 (weggefallen)
Stand: 01.10.2021
Wird zitiert von 5
Wichtigste und neueste Entscheidungen anzeigen
- VG Schwerin, 01.06.2023 – 3 A 2354/20 SNZitiert von 8
- VG Schwerin, 17.10.2022 – 3 A 1052/21 SNZitiert von 3
- VG Frankfurt am Main, 23.09.2022 – 5 K 3676/21.FZitiert von 1
- OVG Bremen, 16.05.2017 – 1 LB 234/15Zitiert von 7
- OVG NRW, 26.03.2001 – 20 A 5282/99
„Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Für § 60 WaffG liegt kein Text vor.
Die Norm ist im Gesetz verzeichnet, aber die konsolidierte Textfassung enthält an dieser Stelle keinen Text — etwa weil sie aufgehoben oder noch nicht in Kraft getreten ist.